Nach der Luftreinhaltegesetz müssen alle Feuerstätten nach Abgasmessung kontroliert und richtig unterzogen werden. Das heisst alle 4 Jahre müssen Gasthermen eine Leistung von unter 26 kW unterzogen werden, bei über 26 kW ist die Unterziehung alle 2 Jahre zu kontrollieren.
Wir haben die entsprechende Prüfung und Zulassung für diese Bearbeitung gemäss des Gesetzes. Die Energie Effizienz wird kontrolliert und die Emissionsgrenze der giftigen Gasen wird kontroliert ob der Russ nicht überschritten ist. Dies bezieht sich im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 von prüfgerechten Organ lt. des § 27
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Karaer Installationen
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